Auch namibische Regierung plant Deutschland wegen Völkermord zu verklagen

Auch namibische Regierung plant Deutschland wegen Völkermord zu verklagen

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Wird sich Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof verantworten müssen?

Gedenkfeier mit Vertreter_innen der OvaHerero und Nama, Foto: Afrika Medien Zentrum

Wie die namibische Tageszeitung The Namibian mit Berufung auf namibische Regierungsquellen berichtet, hat sich die Regierung Namibias nun überraschend entschlossen, am Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage auf Entschädigung wegen Völkermordes gegen Deutschland einzureichen. Die Zeitung berichtet, dass die Regierung die Opferverbände der Hereros und Namas dazu aufruft, die rechtliche Auseinandersetzung mit Deutschland gemeinsam zu führen und bereits Anwaltskanzleien in Namibia und Großbritannien kontaktiert hat.

Die Herero- und Nama-Opferverbände hatten am Donnerstag, 16. März 2017 bezüglich ihrer am 5. Januar 2017 eingereichten Sammelklage eine erste Anhörung am Bundesgericht in New York, zu welchem Vertreter_innen der Bundesrepublik Deutschland trotz mehrfacher Einladung nicht erschienen waren. Das Bundesgericht hat die Sammelklage der Hereros und Namas aus Namibia und den USA nicht zurückgewiesen und in der Hoffnung auf ein zukünftiges Erscheinen Deutschlands als nächsten Anhörungstermin den 21. Januar 2017 bestimmt.

Der Berliner Herero-Aktivist Israel Kaunatjike vom Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“: „Wir begrüßen diesen Schritt der namibischen Regierung sehr und hoffen, dass er unseren langjährigen Kampf um eine Entschuldigung von Deutschland und um angemessene Reparationen für die enteigneten Hereros und Namas unterstützt.“

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