Einbürgerung einfacher und schneller

Einbürgerung einfacher und schneller

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Deutscher Reisepass © Justus Blümer, Flickr, CC BY 2.0 Deed
Deutscher Reisepass © Justus Blümer, Flickr, CC BY 2.0 Deed

Am 19. Januar verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz, das den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für Ausländer erleichtert. Es bringt wichtige Änderungen mit sich. So wird beispielsweise die für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland von derzeit acht auf fünf Jahre abgesenkt. Die fünf Jahre können auch auf drei verkürzt werden, wenn „besondere Integrationsleistungen“ vorliegen, zum Beispiel, wenn man sich ehrenamtlich engagiert oder gute schulische beziehungsweise berufliche Leistungen vorweisen kann.

Darüber hinaus muss, wer sich in Deutschland einbürgern lässt, seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben; das war bisher nur Bürger*innen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gestattet. Kinder, die in Deutschland geboren werden, können automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren legal im Land lebt.

Was die Sprache betrifft, so muss die „Gastarbeiter“-Generation keinen schriftlichen Nachweis erbringen, da es bei ihrer Ankunft in Deutschland keine Sprachkurse gab. Stattdessen sollen sie nachweisen können, dass sie sich im täglichen Leben mündlich verständigen können. Auch der Einbürgerungstest entfällt.

Die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts bleibt weiterhin Voraussetzung für die Einbürgerung. Wie schon bisher sollen antisemitische und rassistische Handlungen auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit zum Ausschluss von der Einbürgerung führen. Das neue Gesetz sieht dafür eine engere Zusammenarbeit zwischen den Einbürgerungsbehörden und den Staatsanwaltschaften vor.

Für Erwachsene kostet die Einbürgerung 255 Euro, für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Filipa Pereira

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