Gericht in Simbabwe hebt Abtreibungsverbot für Vergewaltigungsopfer in der Ehe und Minderjährige auf
Ein Gericht in Simbabwe hat entschieden, dass das Verbot von Abtreibungen für minderjährige Mädchen und Frauen, die von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden, verfassungswidrig ist. Richter Maxwell Takuva erklärte, dass das Recht auf Abtreibung in solchen Fällen zwingend gewährt werden müsse, da bestehende Gesetze bereits eheliche Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Minderjährigen kriminalisieren. Das Urteil stellt einen bedeutenden Schritt dar, da die restriktiven Abtreibungsgesetze Simbabwes viele Frauen und Mädchen zu gefährlichen, oft tödlichen illegalen Abtreibungen zwingen.
Nach geltendem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist, das Kind schwere Behinderungen haben könnte oder die Schwangerschaft durch Inzest entstanden ist. Doch Teenager sind besonders betroffen: Fast ein Viertel der Mädchen zwischen 10 und 19 Jahren wird schwanger, häufig aufgrund von Armut, kulturellem Druck und mangelndem Zugang zu Verhütungsmitteln. Jährlich werden rund 77.000 unsichere Abtreibungen durchgeführt, viele bleiben ungemeldet.
Richter Takuva betonte, dass es grausam und erniedrigend sei, minderjährige Mädchen zu zwingen, ein Kind auszutragen oder eine illegale Abtreibung vorzunehmen. Das Urteil, das auf eine Klage einer Frauenrechtsorganisation zurückgeht, muss noch vom Verfassungsgericht bestätigt werden.
Alexandra Enciu