Äquatorialguinea und Gabun: Urteil im Territorialstreit

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Territorialstreit zwischen Gabun und Äquatorialguinea entschieden. Die umstrittenen drei Inseln beherbergen reiche Ölvorkommen, von deren Abbau Äquatorialafrika profitieren können wird.
Am 19. Mai fällte der Internationale Gerichtshof (IGH) im niederländischen Den Haag sein Urteil: Die drei Inseln Mbanié, Conga und Cocoteros im Golf von Guinea sind völkerrechtlich Teil von Äquatorialguinea, nicht von Gabun. Beide afrikanischen Länder hatten jahrzehntelang um die drei Eilande gestritten und den Fall zuletzt vor den IGH getragen. Jetzt muss Gabun seine Militärpräsenz dort beenden.
Die Inseln wurden im Jahr 1900 durch einen Grenzvertrag zwischen den Kolonialmächten Frankreich und Spanien der Kolonie Spanisch-Guinea zugeschlagen. Diese wurde 1968 als Äquatorialguinea unabhängig. 1972 besetzte die Armee des ehemals französischen Gabun die drei Eilande. In den 2000er Jahren wurden dort Erdölvorkommen entdeckt, an deren Förderung sowohl Gabun als auch Äquatorialguinea interessiert waren.
2021 wurde der Fall vor den IGH gebracht. Das Gericht musste entscheiden, ob das Abkommen von 1900 Gültigkeit besitze oder die Bata-Konvention von 1974. Letztere soll die drei umstrittenen Inseln Gabun zugeschlagen haben. Das Problem dabei: Gabun konnte kein Originaldokument der Konvention vorlegen, sondern nur eine unbeglaubigte Kopie. Diese wurde vom IGH nicht anerkannt. Folglich entschied der Gerichtshof zugunsten von Äquatorialguinea. Das Urteil ist rechtlich bindend. Gabun möchte nun Verhandlungen mit Äquatorialguinea aufnehmen.
Ousman Basirou