Gegen den Schönheitswahn, für die Gesundheit: Côte d’Ivoire verbietet Hautaufhellungsprodukte
Das ivorische Gesundheitsministerium verbietet den Gebrauch von hautaufhellenden Crèmes und Lotionen. Befürchtet werden langfristige gesundheitliche Schäden durch die Nutzung solcher Produkte.
„Je heller die Haut, desto schöner die Person.“ – eine Vorstellung, die auf dem afrikanischen Kontinent weit verbreitet ist. Beeinflusst wird dieses Denken vor allem durch Medien: Diese vermitteln den Konsument_innen, dass Personen mit einer helleren Haut ein vermeintlich besseres Leben führen. Auch der Einsatz von hellhäutigeren Models verstärkt ein falsches Bild von Schönheit, welchem überwiegend Frauen nachlaufen. Um dieser Vorstellung gerecht zu werden, greifen viele Afrikaner_innen zu hautaufhellenden Crèmes und Lotionen, teilweise obwohl sie sich möglicher Gefahren bewusst sind.
Côte d’Ivoire bewegt sich nun einen Schritt weg von diesem Schönheitsideal. „Kosmetische Aufhellungs- und Hygienecrèmes […], die zu einer Depigmentierung der Haut führen, […] sind ab sofort verboten.“, so das ivorische Gesundheitsministerium. Es wird befürchtet, dass die Aufhellungscrèmes langfristig der Gesundheit schaden. Diese Vermutung geht aus Untersuchungen hervor: Unzählige dieser Produkte enthalten Anteile von Quecksilber und Kortison. Sogar ein Anteil von über zwei Prozent Hydrochinon, welches zum Entwickeln von Fotos verwendet wird, wurde in vielen Crèmes gefunden. Dass das nicht gesund sein kann, steht außer Frage. Eine dauerhafte Anwendung könne zu Hautkrebs führen. Auch seien Bluthochdruck und Diabetes mögliche Nebenwirkungen für die Konsument_innen. Und welches vermeintliche Schönheitsideal ist es wert, seine Gesundheit dafür aufs Spiel zu setzen?
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