Islamisches Opferfest

Islamisches Opferfest

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Das alljährlich stattfindende Fest findet weltweit vor allem in muslimischen Gemeinden statt. Dabei werden Tiere rituell geschlachtet und anschließend verteilt sowie im Kreise der Familie verzehrt.

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Das viertägige Opferfest findet dieses Jahr vom 21.08.2018 bis zum 25.08.2018 statt. Es gilt als der wichtigste Feiertag der Muslim_innen. Das Fest, welches die arabische Bezeichnung „Eid al-Adha“ trägt, beginnt jedes Jahr am 10. Tag des islamischen Monats „Dhu-I-Hiddscha“. Da die islamische Zeitrechnung sich nach dem Mondkalender richtet, findet das Opferfest – aus hiesiger Perspektive – jedes Jahr zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt statt.
Der Ursprung des Festes geht sowohl auf die Bibel als auch auf den Koran zurück. Der muslimischen Überlieferung zufolge befahl Gott Abraham/Ibrahim, seinen Sohn zu opfern. Im letzten Moment widerrief Gott die Tat und stattdessen opferte der Prophet einen Widder. Abraham – im islamischen Kontext Ibrahim – gilt im Judentum ebenso wie im Christentum und im Islam als einer der wichtigsten Propheten in der Geschichte.
Mit dem bis heute stattfindenden Fest werden gute Wünsche an andere Menschen sowie Dankbarkeit gegenüber Allah ausgedrückt. Während des Festes wird täglich die Moschee besucht, an den Gräbern von Verwandten gebetet sowie anschließend mit Verwandten sowie Freunden gefeiert. Tradition ist es, das jeder Familienvorstand ein Schaf kauft, es schlachtet und aufteilt. Falls das Geld zu knapp ist, kommt es nicht selten vor, dass es geborgt wird.
Je nach Region werden Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele oder Wasserbüffel geopfert. Das geschlachtete Tier wird in drei Teile aufgeteilt. Den ersten Teil des geopferten Tieres behält die Familie, den zweiten Teil bekommen Freunde sowie Verwandte und der dritte Teil geht an Bedürftige in muslimischen Gemeinden.
Die „Eid al-Adha“ wird in muslimischen Gemeinden auf der ganzen Welt zelebriert, auch wenn es sicherlich regionale Unterschiede gibt – nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen. So ist in Deutschland etwa die rituelle Schlachtung (Schächtung) nur nach vorheriger Betäubung erlaubt und muss vorher angemeldet werden.

Julia Hochrainer