Präsident Zuma darf im Amt bleiben

Präsident Zuma darf im Amt bleiben

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Am 5. April wurde die Debatte zur Amtsenthebung des südafrikanischen Präsidenten in Johannesburg zu seinen Gunsten entschieden. Er wurde angeklagt, mit Steuergeldern sein privates Anwesen ausgebaut zu haben.

Foto: President Zuma by GovernmentZA, flickr, CC BY-ND 2.0

Mit 233 zu 143 Stimmen wurde am Dienstag der Antrag der Opposition auf die Amtsenthebung Jacob Zumas, seit 2009 Präsident von Südafrika, abgelehnt. Nachdem er um die 15 Millionen US-Dollar an Steuergeldern für den Ausbau seines privaten Anwesens in Nkandla ausgab, wurde er der Verfassungswidrigkeit angeklagt. Am 5. April fiel das Urteil, zu seinen Gunsten.

Zuvor hatte Zuma angegeben, die Steuergelder zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen seines Domizils benötigt zu haben. Die Anschaffung eines Swimming-Pools, eines Amphitheaters und diverser Viehgehege fielen aber nicht unter diese Kategorie. Deswegen wurde der Präsident am vergangenen Donnerstag von der Korruptionsbeauftragten der Regierung, Thuli Madonsela, erneut dazu aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen. Bis dahin ignorierte Zuma diese Aufforderung, was zur Anklage der Oppositionen führte.
Zumas öffentliche Entschuldigung im Fernsehen am Freitag sorgte bei den Oppositionen für Enttäuschung. Sie hatten sich den Rücktritt des Präsidenten erhofft. Die Democratic Alliance und die Economic Freedom Fighters sehen in Zumas Handeln den Verfall der Werte seiner Partei, dem African National Congress (ANC). In seiner eigenen Partei fand der Präsident nach seiner öffentlichen Stellungnahme jedoch wieder Unterstützung.

Eine erfolgreiche Amtsenthebung Zumas schien aber von vornerein nicht wahrscheinlich. Seine Entlassung fordert eine Unterstützung von zwei Dritteln der Gesetzgeber, doch der ANC hat eine absolute Mehrheit im Parlament. Um die Glaubwürdigkeit des Gerichts jedoch nicht zu verlieren und die Überrepräsentanz des ANC auszugleichen, forderte die Opposition einen Rücktritt der Sprecherin der Nationalversammlung, Baleka Mbete, ebenfalls ANC-Mitglied. Doch auch dies konnte am Wahlausgang nichts ändern. Trotz wiederholter „Zuma must go“-Rufe von verschiedenen Seiten, wurde die Anklage vom Gericht fallengelassen. Der Sprecher des Gerichts begründete, sein Vergehen sei nicht ernst genug.

Dies ist nicht der erste Korruptionsvorwurf, den Zuma über sich ergehen lassen muss. Vor einigen Wochen wurde ihm bereits die Zusammenarbeit mit der wohlhabenden Unternehmerfamilie Gupta vorgeworfen. Langjährige Mitglieder seiner Partei sehen in seinem Verhalten eine Respektlosigkeit gegenüber der Demokratie. Die vorherrschende Korruption sei nicht Teil der ehemaligen Werte des ANC, der maßgeblichen Anteil am Kampf gegen das Apartheid-Regime hatte.

Sandra Tebroke

Foto: President Zuma by GovernmentZA/ flickr, CC BY-ND 2.0