Südafrika könnte seine Arbeitslosenleistungen ausbauen
Der Gesetzentwurf fordert eine Verlängerung der Bezugszeit von 238 Tagen auf 365 Tage und wurde von der Arbeitsministerin, Mildred Oliphant, kurz vor den Wahlen im Mai 2014, im Parlament eingereicht. Wenn Arbeitslose die verlängerten Zeiten in Anspruch nehmen wollen, müssen sie beim Employment Services of South Africa (ESSA) als arbeitssuchend registriert sein und vorher mindestens 238 Tage über einen Zeitraum von 4 Jahren eingezahlt haben. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem eine verlängerte Antragszeit von 6 Monaten auf ein Jahr nach Verlust der Arbeitsstelle. Zusätzlich sollen auch Auszubildende, Angestellte im öffentlichen Dienst und ausländische Arbeitnehmer_innen in den Genuss des UIF kommen. Ein ebenfalls wichtiges Anliegen des neuen Entwurfs ist die finanzielle Unterstützung von Arbeitsbeschaffungsprojekten des Public Employment Service.
Südafrika würde mit dem neuen Gesetz endlich die Standards der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erfüllen. Eine Verabschiedung durch das Parlament gilt daher als sicher.
Anja Okwuazu