Gericht urteilt gegen Racial Profiling

Gericht urteilt gegen Racial Profiling

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Rassistisches Vorgehen der Polizei ist rechtswidrig.

Immer wieder hält er sich von der Polizei anlasslos kontrolliert. Nach einem erneuten Zwischenfall im November 2013 reicht es dem 43-jährigen Deutschen. Er unterstellt den Beamt_innen der Bundespolizei am Bochumer Hauptbahnhof Racial Profiling aufgrund seiner Hautfarbe durchzuführen. Bei dem unerlaubtes Verfahren werden Verdächtige nach rassistischen Merkmalen ausgewählt. Im deutschsprachigen Raum berichten Schwarze Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund immer wieder davon Opfer von Racial Profiling durch die Polizei zu werden.

Das Oberwaltungsgericht Münster hat dem Kläger nun Recht gegeben. Seine Kontrolle durch die Bundespolizei war diskriminierend und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz, heißt es im Urteil. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Polizei ihn, unter anderem, auf Grundlage seines Äußeren kontrolliert habe. Die Polizei argumentierte, der Bahnhof sei ein Umschlagplatz für den Drogenhandel und die darin involvierten Täter seien vor allem dunkelhäutige Männer. Das Gericht sieht darin keine ausreichende Argumentation für eine anlasslose Kontrolle.

Antirassistische Organisationen äußerten sich zufrieden über das Urteil. Die Amadeu Antonio Stiftung teilte mit: „Ein wichtiges Zeichen gegen diese rassistische Kontrollpraxis und institutionellen Rassismus.“