Bund zieht in Sachen Hassverbrechen nach
Gesetzesänderung soll rassistische Motive im Strafmaß stärker berücksichtigen.
Der Bund prüft derzeit den Entwurf einer Veränderung des Strafgesetzbuches von Justizminister Heiko Maas (SPD). Demnach sollen vor Gericht Beweggründe und Ziele eines Täters stärker auf dessen Gesinnung in Hinsicht auf Rassismus und menschenverachtende Motive geprüft werden. Verbrechen aus Hass sollen in Zukunft härter bestraft werden, da sie auf jene diskriminierte Bevölkerungsgruppen einschüchternde Wirkung besitzen und Ängste auslösen, die die Lebensqualität dieser Menschen negativ beeinflussen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte bereits in diesem Jahr eine effektivere Strafverfolgung bei rassistisch motivierter Gewalt. Zusätzlich empfiehlt sie bei der Änderung des Gesetzes auf den Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ zu verzichten, da er die Opfer als „fremd“ stigmatisiert und das aber in einer pluralistischen Gesellschaft nicht immer der Fall ist. Wichtiger sei, die Definition von Rassismus genauer auszulegen und diese ebenfalls in den Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren zu verankern.
Rassismus ist keine Meinung und wird international schon vielfach härter bestraft als Verbrechen ohne rassistischen Hintergrund. Der deutsche Bundestag möchte sich diesen internationalen Entwicklungen nun anschließen.
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