Deutschland muss spendabler werden: Studentenvisa sollen zukünftig großzügiger verteilt werden

Deutschland muss spendabler werden: Studentenvisa sollen zukünftig großzügiger verteilt werden

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Der Weg zum Studium in Deutschland ist für Studierende der Nicht-EU-Länder steinig. Behörden entscheiden über die Qualifikation und somit das Aufenthaltsrecht der Bewerber_innen. Ob der Student oder die Studentin die nötigen Voraussetzungen für ein Studium mitbringt, soll in Zukunft die Hochschule entscheiden, nicht die Ausländerbehörde.

Deutschland sollte sich über jeden Drittstaatsangehörigen freuen, der sich dazu entschließt, hier ein Studium zu beginnen. Mit Willkommenskultur hat der Umgang mit diesen Studienanwärtern jedoch nicht viel zu tun.

Am 10. September 2014 sprach der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Fall Mohamed Ali Ben Alaya gegen die Bundesrepublik Deutschland aus. Der junge Student aus Tunesien wurde 1989 in Deutschland geboren, wuchs in Tunesien auf, machte dort sein Abitur und schrieb sich an der Universität Tunis ein, um dort Informatik zu studieren. Gleichzeitig bemühte er sich um die Annahme an einer deutschen Hochschule. Die deutsche Ausländerbehörde und das Auswärtige Amt erteilten ihm kein Visum, weil sie an seiner Motivation für ein Studium in Deutschland zweifelten.

Ben Alyala klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Berlin, das wiederum den EuGH um Klärung bat. Die Klage ging am 13. September 2013 beim Gerichtshof ein. Etwa ein Jahr später kam es zu einem Urteil. Ben Alyala hätte ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erteilt werden müssen. Drittstaatsangehörigen sei ein Studentenvisum zu erteilen, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen.

Für die Grünen-Politiker Volker Beck und Kai Gehring ist die Entscheidung des EuGH unmissverständlich: „Einmal mehr erteilt der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Nachhilfe in Sachen Einwanderung. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Abschreckungspolitik der Bundesregierung“. Auch der Bundesverband ausländischer Studierender begrüßt das Urteil und ruft die Bundesregierung auf, das Urteil schnellstmöglich umzusetzen.

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