Ermittlungen im Fall Oury Jalloh bleiben eingestellt

Ermittlungen im Fall Oury Jalloh bleiben eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt teilte mit, dass die Beschwerde der Hinterbliebenen Jallohs gegen die Verfahrenseinstellung als unbegründet abgewiesen wird. Das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh bleibt somit eingestellt. Die Initiative in Gendenken an Oury Jalloh kritisiert diese Entscheidung stark.

(c) Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am Donnerstag bekannt gibt, bestehe kein Tatverdacht „gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau oder gegen sonstige Dritte“. Dies teilte sie nach Auswertung der Verfahrensakten im Fall Oury Jalloh mit. Der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad begründete die Entscheidung in einer Pressemitteilung folgendermaßen:

„Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen Hitzeschocks verstorben, den er – zumindest nicht widerlegbar – selbst herbeigeführt hat. Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein Mordkomplott sind nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür.“

Weiter argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei dem Slogan „Oury Jalloh – das war Mord“ um eine „rein spekulative Mutmaßung handelt.“ Es bestünden keine Beweise dafür, dass Oury Jalloh aufgrund rassistischer Motive getötet wurde. Auf Kritik der Initiative und vieler anderer Expert*innen hin, dass der Fall Oury Jalloh und besonders das Nicht-Aufklären dieses Falles ein Beispiel für institutionellen Rassismus sei, antwortet die Staatsanwaltschaft, dass „die Unterstellung eines ‚institutionellen Rassismus‘ aus der Luft gegriffen“ sei.
Damit der Fall nach der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft doch noch aufgeklärt wird, bleibt der Familie und den Angehörigen noch eine Klageerzwingung am Oberlandesgericht Naumburg. Diese muss innerhalb eines Monats eingereicht werden. Sollte das Gericht auch diese Beschwerde ablehnen, wird die die Familie vertretende Anwältin Gabriele Heinicke eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Falls auch diese abgelehnt wird, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen.

Für die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellt die Einstellung des Verfahrens keine Überraschung dar. Dennoch hält sie die Entscheidung des Gerichts – angesichts der Beweislast – für absolut nicht nachvollziehbar. Für sie ist die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig und notwendig staatlich unabhängige Ermittlungen sind. Eigens hierfür gründete sie im Januar 2018 eine Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh. Die Kommission macht es sich zur Aufgabe, den Fall umfassend zu untersuchen. Hierzu zählt auch die Überprüfung dahingehend, ob die Ermittlungen durch falsche Behauptungen, Vertuschung und Manipulation behindert wurden.

V.J.

Am siebten Januar 2019 findet anlässlich des 14. Todestages von Oury Jalloh eine Gedenkdemonstration in Dessau, Sachsen-Anhalt statt. Die Demonstration beginnt um 14 Uhr am Hauptbahnhof Dessau-Roßlau. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Gedenkinitiative.