Erst eine Schule, dann Ort des Protests und bald ein internationales Flüchtlingszentrum?
Eine Zusammenfassung der Ereignisse in der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg
Am 24. Juni 2014 beschließt der Senat die „freiwillige“ Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg, am 2. Juli 2014 wird die Räumung beendet. Ungefähr 45 verbleibende Flüchtlinge, die während des einwöchigen Polizeieinsatzes nicht in andere Unterkünfte in Charlottenburg und Spandau umgezogen sind, dürfen in der Schule verbleiben. Die Presse hat seitdem keinen Zutritt zu dem Gebäude, und jeder, der ein und ausgeht, braucht einen Hausausweis, den er dem Personal einer privaten Sicherheitsfirma vorzeigen muss.
Seit November 2012 hatte eine Gruppe von Flüchtlingen die leerstehende Schule zu ihrem Quartier gemacht und sie seitdem mit Duldung der grünen Bezirksregierung unter Franz Schulz bewohnt. Zunächst wurde diese Duldung bis Ende März 2013 ausgesprochen, nach Prüfung eines Räumungsersuchens des Innensenators Frank Henkel (CDU) vom 9. August 2013 begannen dann die Verhandlungsgespräche zwischen dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, der Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) mit den Flüchtlingen. Mitte März 2014 wagte Frau Kolat dann einen ersten Vorstoß: Die Schule wird geräumt, dafür erhalten die Bewohner eine 6-monatige Duldung und die Möglichkeit, sich ihre Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen sowie Deutsch zu lernen.
Es wird wieder still, bis Ende April 2014 durch eine in den Medien publik gemachte Messerstecherei unter den Flüchtlingen die Zustände in dem Gebäude erneut öffentlich diskutiert werden. Der Senat kommt zu dem Entschluss, dass die Räumung der Schule für alle Beteiligten das Beste wäre und beschließt am 24. Juni 2014 die Räumung der Schule.
Die Bilder von dem Protest gegen die Räumung wie auch die Suiziddrohungen der Flüchtlinge, die sich mittlerweile auf dem Dach der Schule positioniert hatten, vor allem aber die schlussendliche Beendigung der Räumung und der Abzug der Polizei, lösten eine Debatte über die Erpressbarkeit des Rechtsstaats aus. Nach langen Verhandlungen zwischen Anwälten, Abgeordneten und dem Mitglied des Bundestages Hans Christian Ströberle (Grüne), unterzeichneten am späten Abend des 2. Julis 2014 die Flüchtlinge einen Kompromiss. Er sieht vor, dass die verbleibenden 45 Flüchtlinge in einem Teil des Gebäudes bleiben dürfen, der Nachzug weiterer Flüchtlinge soll aber um jeden Preis verhindert werden. Dies wird nun mithilfe der Hausausweise und Sicherheitskräften sichergestellt.
Des Weiteren wurde den Flüchtlinge eine Einzelfallprüfung ihrer Asylanträge in Berlin zugesichert. Normalerweise ist das Bundesland für diese Prüfung zuständig, in dem der/die Asylsuchende den Antrag zuerst gestellt hat. Einem Artikel des Tagesspiegels zufolge erhielten nun aber zwei Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule Abschiebeverfügungen aus anderen Bundesländern („Asylanträge werden jetzt bearbeitet“ vom 14. Juli 2014). Zum gegenwärtigen Stand der Verfahren äußerte sich die Senatsinnenverwaltung bislang nicht.
Hart kritisiert wurde auch, dass die Flüchtlinge bisher keine Krankenscheine erhalten haben, um sich medizinisch versorgen zu lassen. Der Senat, der in dem Einigungspapier den Flüchtlingen finanzielle Unterstützung versprochen hatte, kommt nach Angaben der Beratungsteams von Caritas und Diakonie nur für die Notfallversorgung auf. Dies sei jedoch zu wenig und würde auch gegen das Menschenrecht auf Gesundheit und medizinische Versorgung verstoßen, so der Flüchtlingsrat in einem weiteren Artikel des Tagesspiegels (Kein Krankenschein für Flüchtlinge“ vom 16.Juli 2014).
Laut Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) haben die Bewohner mittlerweile Hausausweise erhalten und auch 25 Unterstützern seien Zugangsberechtigungen ausgehändigt worden. Die Idee von einem internationalen Flüchtlingszentrum auf dem Gelände, wie Panhoff sie häufiger äußerte, wird aber erst in weiterer Zukunft realisierbar. Nun geht es zunächst darum, das Gebäude nach und nach zu sanieren und umzubauen.
Sarah Hammerl