Prozess gegen Rassismus im Münchener Nachtleben: Amtsgericht fällt schockierendes Urteil

Prozess gegen Rassismus im Münchener Nachtleben: Amtsgericht fällt schockierendes Urteil

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Aufgrund rassistischer Einlasspraktiken in Münchener Nachtclubs hatte Hamado Dipama aus Burkina Faso Klage eingereicht. Am 30. Juli 2014 hat das Müchener Amtsgericht ein empörendes Urteil verkündet.

Foto: Afrika Medien Zentrum

Hamado Diapama ist Mitglied des Ausländerbeirats München. Im April 2013 testete er in dessen Auftrag, begleitet von Mitstreiter_innen verschiedener Herkunft, wer von ihnen Einlass in die Clubs erhalten würde. Aufgrund des 2006 in Kraft getretenen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ ist es verboten, Menschen aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren. An 20 von 25 Türen blieb ihm, unter dem Vorwand, es handele sich um eine geschlossene Veranstaltung, der Zutritt verwehrt, während das weiße Testpersonal durchweg eingelassen wurde. Daher wurde gegen zehn schwerwiegende Fälle ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Sechs der Nachtclubs verweigerten dieses; gegen die Betreffenden wurde Klage eingereicht.

Das Amtsgericht München hat nun in zwei Prozessen Entscheidungen verkündet. Demnach erweise sich die Klage als unbegründet; Diapama habe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Eine Diskriminierung des Klägers sei nicht belegt. Zwar hätten die Türsteher sich einer unzutreffenden Begründung für die Ablehnung bedient, daraus seien jedoch keine Rückschlüsse dahingehend zu ziehen, dass die Hautfarbe ausschlaggebend gewesen sei.

Es ist unbegreiflich, dass der Richter keinen von Hamado Dipama und den sechs Zeugen belegten Tatbestand als Indiz für eine Diskriminierung bewertetet. Stattdessen wurde den von der Gegenseite vorgetragenen Äußerungen Glauben geschenkt, die der Ausländerbeirat München schlicht als unwahr betrachtet..

Ein solches Urteil ist für Dipama und für alle, die sich für eine rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen, ein Skandal. Der Ausländerbeirat München hat bereits Anwälte engagieret, um in Berufung zu gehen. Nun soll das Landgericht entscheiden.

Judith Barth

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