Klage gegen Racial Profiling erfolgreich
Klage gegen Kontrolle aufgrund von Hautfarbe bekommt Recht.
Sie klagten gegen das Vorgehen der Deutschen Bundespolizei und bekamen Recht. Am 7. November 2014 veröffentlichte das Verwaltungsgericht Koblenz das Urteil.
Die klagenden Eheleute, beide mit deutscher Staatsangehörigkeit, wurden im Januar dieses Jahres im Regionalzug von Mainz nach Bonn von der Polizei willkürlich kontrolliert und aufgefordert, die Ausweise vorzulegen. Da sie die einzigen Personen blieben, die zum Zeitpunkt im Zug kontrolliert wurden, hatten die Beamten sie offensichtlich aufgrund ihrer Hautfrabe zu Zielpersonen der Kontrolle macht, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Weiter heißt es: „Die Bundespolizei hätte in der Regionalbahn ohne Anlass keine Kontrolle durchführen dürfen. Nach den einschlägigen Vorschriften könne die Bundespolizei zur Unterbindung einer unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet unter anderem in Zügen Personen kurzfristig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt würden.“ Dazu gibt es allerdings in einem Zug, dessen Start und Ziel innerhalb Deutschlands liegt, keinen Anlass. Das Argument, die Kontrolle sei durchgeführt worden, weil „es sich bei der Bahnstrecke von Mainz nach Köln um einen bekannten ,Schleuserweg‘ handele“, wurde abgewiesen.
Damit steht der Fall mitten in der Diskussion um Racial Profiling in den Vorgehensweisen der deutschen Polizei. Racial Profiling bezeichnet das polizeiliche Vorgehen gegen Menschen aufgrund äußerlich sichtbarer und unveränderlicher Merkmale wie beispielsweise der Hautfarbe. Diskussionen über Racial Profiling werden in letzter Zeit immer öfter laut. Auf politischer Ebene ist das Problem jedoch noch nicht endgültig angekommen. Als Reaktion auf das kürzlich veröffentlichte Urteil fordert der Arbeitskreis Panafrikanismus München die Abschaffung des Paragraphen 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes. Er erlaubt es Polizeibeamten, Menschen bei dem Verdacht der unerlaubten Einreise nach Deutschland kurzzeitig anzuhalten und zu befragen und war auch Grundlage der Verteidigung des in Koblenz verhandelten Falls. Das ist keine direkte Anweisung für Racial Profiling, kann aber so ausgelegt werden und verstößt somit gegen internationales und europäisches Recht gegen Diskriminierung und Rassismus. Deutschland muss sich also fragen, ob diese Legitimierung von verdachtsunabhängigen Kontrollen so weiter haltbar ist. Das Urteil aus Koblenz ist ein weitere Schritt, der eine erneute Diskussion in der Politik darüber anstoßen könnte.
Sophie de Maizière