„Riesenschlamperei“ im Fall Oury Jalloh – BGH vertagt Prozess
Vor fast zehn Jahren starb Oury Jalloh, Asylbewerber aus Sierra Leone, in einer Dessauer Polizeizelle. Die Umstände seines Todes sind bis heute ungeklärt. Nächste Woche verkündet der Bundesgerichtshof ein neues Urteil.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird in der kommenden Woche verkünden, ob der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau neu aufgerollt wird. Schon zum zweiten Mal beschäftigt sich der BGH mit dem Fall. Nach der gestrigen, mehr als zweistündigen Verhandlung kündigte die Richterin Beate Sost-Scheible ein Urteil für den nächsten Donnerstag an. Sie wies darauf hin, dass es in der Revisionsverhandlung ausschließlich darum gehe, ob bei dem Urteil des Landgerichts Magdeburg Rechtsfehler unterlaufen seien. Während der Verhandlung warf sie die Frage auf, ob dem heute 54 Jahre alten Polizisten im Januar 2005 nicht auch die Freilassung Jallohs möglich gewesen wäre.
Bundesanwalt Johann Schmid meinte, es gäbe keine Zweifel daran, „dass in Dessau eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein kann und nicht sein darf“. Auch die Frage, ob die Feststellung des Landgerichts aufrechterhalten werden kann, dass der Polizist einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ unterlag, als er nach der Festnahme Jallohs die erforderliche Einschaltung eines Richters unterließ, wurde behandelt. Schmid wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Blick ins Gesetzbuch, das „elementare Handwerkszeug“ des Polizisten, genügt hätte, um sämtliche Unklarheiten zu beseitigen.
Am Donnerstag, den 4. September, wird der Bundesgerichtshof Karlsruhe sein Urteil verkünden.
Judith Barth