Woche eins nach dem Umsturz: Mali versucht die Neuordnung

Woche eins nach dem Umsturz: Mali versucht die Neuordnung

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Den Drohgebärden der internationalen Gemeinschaft zum Trotz, wollen sich die Insurgenten nicht zurückziehen. Zuletzt hätten sie unter anderen den ehemaligen Premierminister Modibo Sidibé aus dem Gefängnis befreit, berichtet Jeune Afrique. In den vergangenen Tagen hätten sie sich auch um eine Normalisierung der Situation bemüht.

Die neue Verfassung, die wohlgemerkt nur für eine Übergangszeit gelten soll, enthalte um die 70 Artikel. In der Präambel sei festgeschrieben, dass man den Rechtsstaat und die pluralitische Demokratie sowie die Menschenrechte erhalten wolle. Überdies sei kein Mitglied des neugegründeten Übergangskomitees für die geplanten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zugelassen. Allerdings ist weder klar, wie lange der Übergang dauern soll noch, wann die Wahlen stattfinden sollen.

Hauptmann Amadou Haya Sanogo erklärte sich zum „Staatschef“, seine Junta ist „oberstes Organ“ im Staat. Vorbild für das „neue“ Mali, so es denn überhaupt ein solches wird, könnte das Nachbarland Niger sein, wo Machthaber Tandja Mamadou Anfang 2010 ebenfalls durch einen Militärputsch gestürzt wurde. 2011 dann übergab eine militärische Übergangsregierung die Macht an eine neugewählte zivile Regierung.

Derweil hat die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), nachdem sie am Dienstag zu einem außerplanmäßigen Gipfel in Abidjan zusammengetroffen war, angekündigt, eine hochrangige Delegation nach Mali zu entsenden. Diese soll den Dialog mit den politischen Kräften im Land aufnehmen. Zudem forderten die ECOWAS-Staatschefs eine sofortige Waffenruhe. Sollte diese nicht eingehalten werden, werde man, falls nötig, auch mit Waffengewalt einschreiten.

Laut der Schweizer Zeitung Tagesanzeiger hätten unter anderen die Afrikanische Union sowie Nigeria die Aktion der Soldaten scharf verurteilt. Mehrere westliche Länder haben ihre Zusammenarbeit mit Mali inzwischen zurückgefahren, darunter Frankreich und Kanada.

 

N. W., 28.03.2012

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