Eine Wende in der europäischen Abschiebungspolitik?

Eine Wende in der europäischen Abschiebungspolitik?

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Die aus Somalia und Eritrea stammenden Flüchtlinge seien laut einer Pressemitteilung des Straßburger Gerichtshofs 2009 in einer Gruppe von etwa 200 Menschen mit Booten auf dem Weg von Libyen in Richtung Italien gewesen. Auf hoher See, südlich der Insel Lampedusa, seien sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht worden. Gemäß ihren Aussagen seien sie während der Fahrt nicht über deren Ziel informiert worden, auch ihre Personalien hätten die italienischen Verantwortlichen nicht festgestellt. In Tripolis habe man sie dann den libyschen Behörden ausgeliefert.

Die Italiener begründen ihr Vorgehen mit den bilateralen Verträgen, die Silvio Berlusconi 2008 mit Ex-Diktator Muammar al-Gaddafi schloss, um die illegale Einwanderung einzudämmen. Als im Frühjahr 2011 die libysche Revolution ausbrach, wurden diese Verträge jedoch ausgesetzt. Laut SPIEGEL ONLINE hatte man auf Seiten Italiens zudem argumentiert, Libyen sei „sicher“, weil es sich an internationale Standards für den Umgang mit Flüchtlingen halte. Dies wies das Gericht zurück; es gebe „zuverlässige Quellen“, die das Gegenteil berichtet hätten, etwa von drohender Folter – dessen habe sich auch Italien bewusst sein müssen. Die Abschiebung der Migranten nach Libyen ohne vorherige Prüfung habe diese dem Risiko unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. Zudem hätten die italienischen Behörden mit der umgehenden Ausweisung der Flüchtlinge gegen ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention und gegen die Grundrechtecharta der EU verstoßen.

Nun muss die italienische Regierung den Flüchtlingen insgesamt 330 000 Euro zahlen. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Von Andrea Riccardi, Minister für Integration und Zusammenarbeit, kam laut FOCUS Online eine erste Reaktion: Italien werde „seine Flüchtlingspolitik überdenken“ müssen.

Nach Angaben der Anwälte der Flüchtlinge seien zwei ihrer Mandaten mittlerweile unter ungeklärten Umständen gestorben. Kontakt hätten sie nach den Wirren des Arabischen Frühlings momentan lediglich zu sechs der ursprünglich 24 Rechtssuchenden.

Der Gerichtshof habe den Schutz von Flüchtlingen auf hoher See entscheidend gestärkt, äußerte sich Amnesty International. Die Organisation war eine von mehreren Drittparteien in dem Fall. Die angestrebte Wiederaufnahme der Kooperation in der „Migrationskontrolle“ zwischen den neuen Regierungen Italiens und Libyens nennt Amnesty auf seiner Webseite „bedauerlich“. Vielmehr müsse man sich zukünftig an dem in Straßburg gesprochenen Urteil orientieren.

 

N. W., 24.02.2012

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