Erster Kongress des

Erster Kongress des

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Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind in dieser Statistik nicht mit einbegriffen und auch Asylbewerber werden hier nicht erfasst, da sie (noch) keinen Flüchtlingsstatus haben.

 

Am 6. November 2011 gründete sich der „Afrika Diaspora Rat Schweiz“ (ADRS), welcher sich am 3. März dieses Jahres zu einem ersten Kongress traf. An diesem Kongress nahmen mehrere Hundert afrikanische Vertreter und schweizerische Persönlichkeiten, welche im Migrationsbereich arbeiten, teil.

 

"Die Initiative ist 2010 nach dem Tod eines nigerianischen Asylbewerbers bei einer Rückschaffungsaktion entstanden. Die afrikanische Gemeinschaft in der Schweiz stand unter Schock, aber dennoch nahmen nur wenige an den Protest- und Sensibilisierungs-Demonstrationen teil, die auf das tödliche Ereignis folgten", sagte ADRS-Koordinator Celeste Ugochukwu gegenüber swissinfo.ch.

"Deshalb haben wir gedacht, wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, kommt der Berg zum Propheten: Es lag also an uns, uns zu bewegen. So sind wir in die verschiedenen Regionen gegangen, um die Organisationen kennenzulernen und als Brücke zwischen ihnen zu fungieren."

Das Ziel des ADRS ist es, die verschiedensten Organisationen, Vereine und Kleinunternehmen von Afrikanerin in der Schweiz zu vernetzen. Der Rat richtet sich an alle afrikanischen Staatsbürger mit Aufenthalts- oder Niederlassungbewilligung und alle Asylbewerber, die in der Schweiz leben.

 

Es haben sich 30 Vereine der Initiative angeschlossen. Hierbei handelt es sich um schwarzafrikanische Migranten und ein paar ägyptische Vetreter. Einige Vereine setzen sich für die Integration der Afrikaner in der Schweiz ein, andere für die Entwicklung in den Ursprungsländern. Es gibt politische Organisationen und Friedensforschungszentren.
 
Eine wichtige Rolle zur Integration der Migranten spielen religiöse Gemeinden, Lebensmittelgeschäfte oder Restaurants, die neben ihren Dienstleistungen auch wichtige Orte der Sozialisierung sind.

 

Der genehmigte Aufenthalt in der Schweiz kann unterschiedlich lang sein. Je nach Status, Herkunftsland und persönlicher Situation dürfen Ausländer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren in der Schweiz leben.

 

 

B.K.

 

Foto: swissinfo.ch

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