Kenia: Haftbefehl für Sudans Präsident al-Bashir

Kenia: Haftbefehl für Sudans Präsident al-Bashir

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Omar al-Bashir wird vom Internationalen Gerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie des Genozids angeklagt. 2010 hatte der sudanesischen Präsidenten noch an den Feierlichkeiten anlässlich der neuen Konstitution in Kenia teilgenommen, wodurch Kenia in die Kritik vieler Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch geriet, da man eine Verhaftung und Übergabe an den IGH gefordert hatte.

Ein Jahr später antwortet der Richter Nicholas Ombija mit einem Gerichtsbeschluss, der al-Bashir an den IGH übergeben soll, falls der Präsident nochmal nach Kenia kommen sollte. Al-Bashir ist empört über dieses Urteil und gibt Kenia zwei Wochen Zeit um den Haftbeschluss zurückzuziehen.

Al-Bashir drohte mit Sanktionen gegen Kenia, einschließlich eines Luftraumverbots und Exportsperrungen, wobei der Sudan als mit wichtigster Absatzmarkt für kenianische Tee zählt. Mwai Kibaki, Präsident von Kenia, schickte darauf hin seinen Außenminister Moses Wetang'ula in den Sudan um mit al-Bashir zu verhandeln.

„Der Präsident der Republik Feldmarschall Omar al-Bashir, entschied sich die Ausweisung des kenianische Botschafters in Khartum zu verschieben und den sudanesischen Botschafter in Nairobi für 2 Wochen abzuberufen, folglich des Besuches des Außenministers als Präsident Kibakis Vertreter“, schrieb die Sudan Tribune.

Nach dem Treffen mit Wetang'ula setzte der sudanesische Präsident ein Ultimatum und gibt Kenia 2 Wochen Zeit um den Haftbefehl aufzuheben, andernfalls werden Sanktionen durchgesetzt und die über 1000 im Sudan lebenden Kenianer ausgewiesen, dazu würden auch die kenianische Friedenstruppen in Dafur gehören, sagte al-Bashir in einem Statement.

„Sudan hatte mit einer Reihe an Vergeltungsmaßnahmen gegen Kenia begonnen, die sehr negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und unser Land gehabt hätten…Wir waren imstande diese zu stoppen,“ sagte der Außenminister Wetang'ula laut allAfrica.com, nach dem Treffen mit al-Bashir.

Dennoch wird es nicht einfach für die Regierung innerhalb von zwei Wochen gegen den Gerichtsbeschluss zu appellieren. Das kenianische Rechtswesen ist unabhängig. Zwar wurden bereits Anwälte einberufen, jedoch ist nicht sicher, ob die kenianische Regierung die Richter mit genügend Argumenten überzeugen kann.

Der oberste Staatsrichter von Kenia Willy Mutanga hatte die Entscheidung des Richters Ombija verteidigt und mahnte die Exekutive Gerichtsbeschlüssen folge zu leisten, anstatt das Justizwesen zu verprellen, schreibt allAfrica.com.

„Sich zu entscheiden den Gerichtsbeschlüssen nicht folge zu leisten bedeutet unsere Konstitution zum Fall zu bringen. Gerichtsanordnungen gelten universal für normale Bürger, Gemeinschaften, Mitglieder der Judikative, der Exekutive und der Legislative,“ sagte der oberste Staatsrichter.

Z.E. 05.12.2011

 


 


 

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