Rassismus und Intoleranz: EU-Länder auf dem Prüfstand
Gestern veröffentlichte die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats einen Prüfbericht, aus dem hervorgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland entschlossener gegen Rassismus vorgehen soll. Grund zur Sorge bereitet der Kommission unter anderem die Tatsache, dass Deutschland bisher noch nicht das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat. Dieses schreibt ein allgemeines Diskriminierungsverbot vor, was aus Sicht deutscher Behörden im Widerspruch mit deutschem Recht stehen könnte. Des Weiteren sind rassistische Motive im Strafgesetzbuch nach wie vor kein strafverschärfender Umstand, obwohl die Kommission nachweisen konnte, dass viele Straftaten der letzten Jahre rassistisch motiviert waren. Auch nenne das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weder die Sprache noch die Staatsangehörigkeit als Diskriminierungsgründe. Aufgrund der deutschen Geschichte werde der Begriff Rassismus häufig eng ausgelegt und mit organisierten Gruppen verbunden. Doch Fremdenfeindlichkeit zeige sich auch im Alltag, meist unterschwellig, und werde in der Öffentlichkeit kaum debattiert.
Der Bericht verzeichnet aber auch Fortschritte, beispielsweise in der Aufklärungsarbeit mit Jugendlichen bezüglich rechtsextremer Netzwerke. Außerdem läuft zurzeit ein Projekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu anonymen Bewerbungsverfahren, das auf positive Resonanz stößt.
Trotz Fortschritte bleibt es aber noch ein langer Weg im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz und Deutschland steht weiterhin vor der Herausforderung, das öffentliche Bewusstsein für diese Probleme zu stärken.
Vanessa Maly